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Verifizierung von Domaininhabern
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Um der Registrierung von Domainnamen zu missbräuchlichen Zwecken wie beispielsweise der Bereitstellung von Phishing-Seiten entgegenzuwirken, erfolgt seit dem 01.01.2014 gemäß der Vorgabe der Internetverwaltung ICANN eine Verfizierung der E-Mailadressen von Domaininhabern.
Wie erfolgt die Verifizierung von Domaininhabern?
Die Verifizierung geschieht durch Zusendung einer E-Mail an die im Inhabereintrag hinterlegte E-Mail-Adresse. Der Domaininhaber hat dann 15 Tage lang Zeit, seine Identität über eine Bestätigungsseite zu verifizieren.
Wenn die Bestätigung der Kontaktdaten des Domaininhabers erforderlich ist, erhalten Sie eine E-Mail mit der Aufforderung, die Daten zu verifizieren. In der E-Mail ist ein Link zu einer Bestätigungsseite zu finden. Auf dieser Seite kann die E-Mail-Adresse dann mittels Aktivieren einer Checkbox sowie Anklicken des entsprechenden Buttons bestätigt werden.
Erfolgt keine fristgerechte Bestätigung, wird die Domain deaktiviert bis eine Verifizierung erfolgt ist. Dabei bleibt die Domain zwar weiterhin registriert, zugehörige Inhalte wie Webseiten sind jedoch nicht mehr erreichbar.
Wann ist eine Verifizierung des Domaininhabers notwendig?
Eine Bestätigung der hinterlegten Kontaktdaten des Domaininhabers ist in folgenden Fällen erforderlich:
- Wenn die Domain neu registriert wurde
- Wenn für die Domain ein Providerwechsel durchgeführt wurde
- Wenn ein Inhaberwechsel für die Domain vorgenommen wurde
Missbrauchsschutz bei .eu-Domains im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Im Zuge der Corona-Pandemie hat die EURid, die Vergabestelle für .eu-Domains, eine zusätzliche Überprüfung sowohl von neuregistrierten als auch vorhandener .eu-Domainnamen eingeführt. Bei .eu-Domains, deren Name von den EURid-Algorithmen in Zusammenhang mit der Corona-Krise gesetzt wird, erfolgt eine zusätzliche Überprüfung des Domaininhabers. Die von der EURid eingeforderten Daten sind innerhalb von sieben Tagen zu erbringen.
Diese Maßnahme richtet sich gegen kriminelles Verhalten im Netz, das darauf abzielt von der aktuellen Situation zu profitieren. So soll z.B. das Ausnutzen der Verängstigung in der Bevölkerung, das Angebot wirkungsloser oder überteuerter ‚Medikamente‘, etc. möglichst unterbunden werden.
Diese Maßnahme gilt ab sofort bis Ende des 2. Quartals 2020. Dann erfolgt nach Evaluierung der aktuellen Situation die Neubewertung, ob die zusätzliche Sicherheitsprüfung wieder entfällt oder weiter besteht. Im Falle der Fortführung wird eine vierteljährliche Prüfung durchgeführt.
Den offiziellen Wortlaut der EURid finden Sie hier.