Tipps & Tutorials

Blocklisting (Blacklisting) Blockdurch Google & Co: Infos und Tipps


Veröffentlicht am 14.01.2021 von DomainFactory

Suchmaschinen, allen voran Google mit seinem Dienst Google Safe Browsing, führen schwarze Listen mit unerwünschten Domains, die von Browsern und Webdiensten per API abgefragt werden können. Dieser Beitrag zeigt die wichtigsten Gründe für Blacklisting auf und gibt Handlungsempfehlungen für Seitenbetreiber und Webmaster, deren Seiten auf die Domain Blacklist von Google geraten sind.

Vorrangig geschieht dies, um Suchmaschinennutzer und Seitenbesucher vor schädlichen Inhalten zu schützen. Sites, die hier gelistet werden, werden in den Search Engine Result Pages (SERPs) oder beim Aufruf mit einer Warnung versehen oder gar nicht mehr bei den Suchergebnissen angezeigt. Dadurch kann sich der organische Traffic um bis zu 95 % reduzieren, mit entsprechenden Auswirkungen auf Reputation und Umsatz.

Welche Seiten sind betroffen?

Ob eine URL oder IP-Adresse auf einer Blocklist landet, liegt im jeweiligen Ermessen der Suchmaschinen. Häufig ist die Ursache, dass eine Site gehackt und mit Malware infiziert wurde, die für die Besucher ein Sicherheitsrisiko darstellt. Aber auch Rechtsverletzungen und Verstöße gegen Suchmaschinenrichtlinien können Sites auf die schwarze Liste bringen.

Gehackte, mit Malware infizierte Seiten

Wenn seriöse Seiten von Google gesperrt wurden, ist der Grund in der Regel eine Infektion mit bösartiger Software. Das kann z. B. Code sein, der Malware auf den Systemen der Site-Besucher installiert, der die Seiten für Phishing und Spamming missbraucht oder Besucher auf betrügerische Landing Pages umleitet.

Für infizierte Sites sind neben den Blocklists der Suchmaschinen vor allem die Domain Blocklists der großen Anbieter von Antiviren-Software von Bedeutung. Laut Sucuris 2019 Website Threat Research Report gehen 70 % aller Blocklistings allein auf McAfee und Norton zurück, wo sie als Datenbasis für Browser-Erweiterungen wie Norton Safe Web oder McAfee SiteAdvisor dienen. Als solche haben sie allerdings deutlich geringeren Einfluss auf Traffic und Reputation einer gelisteten Seite. Die aggressive Blocklisting-Praxis der großen Security-Anbieter führt einerseits dazu, dass nicht selten auch harmlose Seiten als bedrohlich eingeschätzt werden. Andererseits tauschen die großen Anbieter auch Erkenntnisse über mögliche Bedrohungen mit den Suchmaschinenbetreibern aus. 

Verstöße gegen rechtliche Bestimmungen

Seiten, die urheberrechtlich geschützte Inhalte wie Bilder, Texte oder Tonaufnahmen aus anderen Quellen als eigene Inhalte ausgeben oder Inhalte entgegen dem Urheberrecht veröffentlichen, können aus Googles Index entfernt werden. Ebenso Seiten, die gegen andere gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Dabei sind auch länderspezifische Kriterien entscheidend, z. B. bei den Jugendschutzgesetzen.

Verstöße gegen die Richtlinien der Suchmaschinen

Auch gravierende Verstöße gegen die eigenen Richtlinien der Suchmaschinen können zu einem Bann führen. Vor allem unlautere Suchmaschinenoptimierung mit Block-Hat-Techniken – z. B. gekauften Links, Duplicate Content oder versteckten Keywords – können zur Entfernung der Domain aus dem Google-Index führen. Auch Links zu betrügerischen Seiten sehen Suchmaschinenbetreiber nicht gern. Eine umfangreiche Liste unlauterer SEO-Praktiken finden Sie hier.

Hinweise darauf, dass Ihre Site auf der Google-Blocklist steht

Erste Hinweise darauf, dass eine Seite auf eine schwarze Liste geraten ist, sind ein plötzlicher Einbruch des organischen Traffics, Warnungen in den Suchergebnissen der betroffenen Seiten oder eingeblendete Warnungen durch Google Safe Browsing, sobald die entsprechende Seite geöffnet wird. 

Darüber hinaus informiert Google die Betreiber der Site in den meisten Fällen über Sicherheitsprobleme und die Entfernung aus dem Index. Dies geschieht entweder per E-Mail an die admin@-, administrator@- oder info@domain.de sowie über die Google Search Console (früher „Google Webmaster Tools“). 

Blocklisting-Checks

Wenn Sie nachprüfen möchten, ob Ihre Webseite tatsächlich auf Googles Blocklist steht, starten Sie eine einfache Site-Abfrage mit „site:ihredomain.tld“. Als Ergebnis werden alle Seiten und Inhalte aufgelistet, die unter der Domain bei Google indexiert sind. Findet die Abfrage keine Seiten, oder es fehlen Seiten, die kurze Zeit vorher noch gelistet wurden, sind diese wahrscheinlich auf der Blocklist von Google Safe Browsing gelandet.

Online-Tools wie z. B. bannedcheck ermöglichen eine automatische Überprüfung von URLs, um festzustellen, ob die Seiten von der Google-Suche ausgeschlossen wurden. Tools wie Sucuri Sitechek oder URLVoid überprüfen darüber hinaus auch Blocklists von Security-Anbietern wie z. B. McAfee, Bitdefender oder Norton. 

Auf Urheberrechts- oder Jugendrechtsverstöße prüfen

Google bietet die Möglichkeit zu überprüfen, ob für eine Site eine Entfernung von urheberrechtsverletzenden Inhalten beantragt wurde: Im Google Transparency Report können die entsprechenden URLs mit einer Liste aktueller Deaktivierungsaufforderungen abgeglichen werden. Online-Tools wie Categorify ermöglichen darüber hinaus einen ersten Check auf Inhalte, die möglicherweise gegen Jugendschutzgesetze verstoßen. 

Google-Blocklisting rückgängig machen

Damit eine Seite wieder von der Blocklist entfernt werden kann, müssen zunächst die Probleme, die zum Blocklisting geführt haben, beseitigt werden. Im einfachsten Fall geht das über ein Backup, das nicht mit Schadcode infiziert worden ist. Wenn dies nicht möglich ist, empfiehlt sich bei komplexeren Problemen der Einsatz eines Malware-Removal-Services wie z. B. Sucuri Website Security zur professionellen Beseitigung des schädlichen Codes.

Antrag auf erneute Überprüfung (Reconsideration Request)

Wenn die Probleme, die zum Blocklisting geführt haben, beseitigt wurden, kann ein Reconsideration Request bzw. Antrag auf erneute Überprüfung gestellt werden. Bei Google erfolgt dies über die Google Search Console. Infos darüber finden sich in der entsprechenden Benachrichtigung von Google.

Der Antrag sollte gut begründet werden und die Maßnahmen zur Bereinigung der Probleme möglichst gut dokumentieren. So wird nicht nur die Arbeit der Google-Mitarbeiter erleichtert, sondern auch die Freigabe beschleunigt. Wie lang es vom Zeitpunkt der Antragstellung bis zur Entfernung von der Blocklist dauert, hängt unter anderem vom Prüfungsaufwand ab. Findet Google keine Probleme mehr, erscheinen die Seiten in der Regel nach einem bis fünf Tagen wieder in den Suchergebnissen. Auf das Ranking der Site hat ein vorübergehendes Blocklisting übrigens keine Auswirkungen. 

Blocklisting komfortabel rückgängig machen – mit Sucuri 

Wussten Sie, dass Sie mit einem Sucuri Produkt von DomainFactory Ihre Webseite nicht nur zuverlässig von Schadcode bereinigen lassen können. Das Team von Sucuris sorgt auch dafür, dass Ihre Webseite anschließend zuverlässig wieder aus allen relevanten Blocklisting-Verzeichnissen entfernt wird.

Meine Webseite wurde gehackt - was tun? - Tipps vom DomainFactory Support

Sucuri Website Security

Weiter Informationen zu Sucuri Website Security

Der Autor:


Als Qualitätsanbieter überzeugen wir mit HighEnd-Technologie und umfassenden Serviceleistungen. Mit mehr als 1,3 Millionen verwalteten Domainnamen gehören wir zu den größten Webhosting-Unternehmen im deutschsprachigen Raum.